Schülerbeförderung
Auf der Seite der Stadt Borken stehen Ihnen aktuelle Informationen zur Schülerbeförderung, wie Fahrpläne oder Informationen zum Trampelgeld, zur Verfügung.

Mit Bus und Bahn zum Remigianum: Q & A
Ab welcher Entfernung habe ich Anspruch auf eine kostenlose Fahrkarte?
Für Schülerinnen und Schüler der Klassen 5-10 muss der Schulweg (einfache Entfernung) mehr als 3,5 km und in der Oberstufe mehr als 5 km betragen. Als Schulweg gilt der kürzeste Fußweg zwischen der Wohnung der Schülerin oder des Schülers und dem nächstgelegenen Eingang des Schulgrundstücks vom Remigianum. Die Bemessung erfolgt durch die Stadt Borken (Schulträger). Der Bewilligungszeitraum ist in der Regel das Schuljahr.
Ich besuche nach den Sommerferien die Klasse 5 des Remigianums. Wie erfahre ich, ob ich eine kostenlose Fahrkarte erhalte?
Die zukünftigen Schülerinnen und Schüler der Klasse 5 werden am Kennenlernnachmittag vor den Sommerferien informiert.
Was ist „Trampelgeld“ und wie kann ich es beantragen?
Anspruchsberechtigte Schülerinnen und Schüler haben die Möglichkeit auf eine kostenlose Fahrkarte zu verzichten und stattdessen die Wegstreckenentschädigung „Trampelgeld“ geltend zu machen. Das „Trampelgeld“ kann bei der Stadt Borken mit Rückgabe der Fahrkarte beantragt werden. Die Entscheidung ist für die Dauer des gesamten Schuljahres bindend. Zum Schuljahresende wird eine Pauschale in Höhe von 50% der Ticketkosten ausgezahlt.
Meine Buseinstiegshaltestelle ändert sich durch einen Umzug. Was muss ich tun?
Ein Umzug (mit oder ohne Änderung der Buseinstiegshaltestelle) muss dem Schulbüro des Remigianums und dem Verkehrsunternehmen (Stadt Borken, RVM oder WB) gemeldet werden. Anschließend wird eine neue Fahrkarte ausgestellt.
Ich bin fahrkartenberechtigt, aber meine Fahrkarte liegt mir noch nicht vor. Was muss ich beachten?
Bis zum Vorliegen der Fahrkarte müssen Bustickets gekauft werden.
Ich verlasse das Remigianum aufgrund eines Schulwechsels. Was muss ich tun?
Bei einem Schulwechsel muss die Fahrkarte unverzüglich im Schulbüro des Remigianums abgegeben werden. Wird die Fahrkarte nicht oder verspätet zurückgegeben, dann werden die dadurch entstandenen Kosten den Schülerinnen und Schülern (bzw. deren Erziehungsberechtigten) von der Stadt Borken in Rechnung gestellt.
Wie erhalte ich mein Ticket, wenn ich fahrkartenberechtigt bin?
Die Deutschlandtickets werden in der Regel zu Schuljahresbeginn per Post an die Privatadresse gesendet. Die Ausgabe der Tickets für den Schülerspezialverkehr erfolgt durch das Schulbüro des Remigianums.
Warum erhalten manche Schüler ein Deutschlandticket und andere Schüler ein anderes Ticket?
Der Anspruch auf Schülerbeförderung wird durch die Stadt Borken (Schulträger) verwaltet. Hierbei wird die wirtschaftlichste Art der Beförderung genutzt. Daraus ergibt sich, dass die meisten Schülerinnen und Schüler ein Deutschlandticket erhalten. Die übrigen Schülerinnen und Schüler erhalten ein Ticket für den Schülerspezialverkehr.
Bitte beachten: Das Deutschlandticket gilt nur für den öffentlichen Personennahverkehr und das Ticket für den Schülerspezialverkehr nur für die speziell ausgewiesenen Linien.
Ich habe meine Fahrkarte verloren. Was muss ich tun?
Beim Deutschlandticket muss unverzüglich die Meldung an das entsprechende Verkehrsunternehmen (RVM oder WB) erfolgen. Im Erstfall wird ein Ersatzticket gegen eine Gebühr von 10 Euro ausgestellt. Bis zur Zusendung des neuen Tickets muss die Fahrstrecke bezahlt werden. Bei einem Ticket für den Schülerspezialverkehr muss die Stadt Borken – Schülerbeförderung – informiert werden.
Kontaktdaten: siehe unten
Meine Fahrkarte ist nicht auslesbar. Was muss ich tun?
Beim Deutschlandticket muss unverzüglich die Meldung an das entsprechende Verkehrsunternehmen (RVM oder WB) erfolgen.
Kontaktdaten: siehe unten
Ich möchte eine Problemanzeige (Auslastung, Strecke, Verhalten Busfahrer, …) zu meiner Busverbindung aufzeigen. Wo kann ich das tun und wie erhalte ich eine Rückmeldung?
Zuständig ist hier der Schulträger. Problemanzeigen können telefonisch oder per E-Mail an die Abteilung Schülerbeförderung der Stadt Borken gerichtet werden. Die Rückmeldung erfolgt auch durch die Abteilung Schülerbeförderung der Stadt Borken.
Kontaktdaten: siehe unten
Ich bin fahrkartenberechtigt, bin kontrolliert worden und hatte kein Ticket dabei. Was soll ich tun?
Eine Kontaktaufnahme mit dem zuständigen Verkehrsunternehmen sollte unverzüglich erfolgen. In der Regel wird ein erhöhtes Beförderungsentgelt in Höhe von 60 Euro + Bearbeitungsgebühr fällig, es sei denn, es kann innerhalb einer bestimmten Frist der Nachweis erbracht werden, dass ein gültiger Fahrschein vorliegt.
Kontaktdaten: siehe unten
Ich habe etwas im Bus vergessen. Was muss ich tun?
Verlustmeldungen müssen direkt an das zuständige Verkehrsunternehmen gerichtet werden.
Kontaktdaten: siehe unten
Ich bin für mehrere Monate an einer ausländischen Schule Gastschüler. Was passiert mit meinem Ticket?
Für die gesamte Zeit des Auslandsaufenthaltes sind die Schülerinnen und Schüler nicht fahrkartenberechtigt. Sollte eine bereits ausgehändigte Fahrkarte missbräuchlich genutzt werden, dann werden die dadurch entstandenen Kosten den Schülerinnen und Schülern (bzw. deren Erziehungsberechtigten) von der Stadt Borken in Rechnung gestellt.
Wir haben für mehr als 1 Monat einen ausländischen Gastschüler aufgenommen, der auch Fahrschüler ist. Was müssen wir tun?
Für diese Gastschülerinnen und Gastschüler gewährt der Schulträger freiwillig Fahrtkosten als nachträgliche Erstattung. Wenden Sie sich bitte im Voraus an die Lehrkraft, die für das jeweilige Austauschprogramm zuständig ist, um die Details zu klären.
Wir haben im Rahmen eines Schüleraustausches für weniger als 1 Monat einen Gastschüler. Wie kann ich eine Fahrtkostenerstattung beantragen?
Für diese Gastschülerinnen und Gastschüler gewährt der Schulträger freiwillig Fahrtkosten für den Schulweg als nachträgliche Erstattung. Die Rückerstattung erfolgt durch einen Sammelantrag der Lehrkraft, die für das jeweilige Austauschprogramm zuständig ist. Bitte die gekauften Tickets sammeln und bei der entsprechenden Lehrkraft einreichen.
Kontaktdaten
Stadt Borken (Schülerspezialverkehr)
Fachabteilung Schule und Sport – Schülerbeförderung –
Im Piepershagen 17
46325 Borken
Telefon: 02861 / 939-214 oder 02861 / 939-411
Mail: schülerbefoerderung@borken.de
Westfalenbus (Deutschlandticket)
Telefon: 02581 / 4598 163
mo – do von 10:00 – 12:00 Uhr
fr 10:00 – 15:30 Uhr
Mail: aboinfo.nrw@deutschebahn.com
RVM (Deutschlandticket)
Telefon: 05451 / 9428-24
nur Mo von 9:00 – 12:00 Uhr
und Mi von 13:10 – 15:30 Uhr
Mail: rvm.tickets@rvm-online.de