Antrag auf Beurlaubung

Schülerinnen des Gymnasium Remigianum können in Ausnahmefällen eine Beurlaubung vom Unterricht beantragen. Der Antrag muss schriftlich durch die Erziehungsberechtigten gestellt und begründet werden. Beurlaubungen werden nur in begründeten Fällen, wie z. B. familiären oder gesundheitlichen Gründen, gewährt und dürfen den Bildungsweg der Schülerinnen nicht beeinträchtigen.