Bildung und Teilhabe
Das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) unterstützt Familien mit geringem Einkommen, damit ihre Kinder an schulischen und außerschulischen Aktivitäten teilnehmen können. Anspruchsberechtigt sind Familien, die Sozialleistungen wie Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Wohngeld oder Kinderzuschlag erhalten.
Folgende Leistungen können über das BuT beantragt werden:
- Schulbedarf (z. B. Hefte, Stifte, Schulranzen)
- Klassenfahrten und Ausflüge (Kostenübernahme)
- Nachhilfe (wenn die Versetzung gefährdet ist)
- Teilnahme an Kultur, Sport und Freizeit (z. B. Sportvereine oder Musikunterricht)
Anträge auf Leistungen können beim zuständigen Jobcenter gestellt werden. Gerne unterstützen wir Sie bei Fragen im Schulbüro oder verweisen Sie an die zuständigen Stellen.